Winterreifenpflicht

23.10.2024 Zurück zur Übersicht

Winterreifenpflicht in Österreich: Was Sie wissen sollten:

Vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt für  Pkw und Lkw bis  3,5 t  eine situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbedingungen (Schnee, Schneematsch oder Eis) Winterreifen montiert sein müssen.

 

Winterreifenpflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen
• Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert sein
• Auch bei Temperaturen um den Gefrierpunkt kann Straßennässe zu Glatteis führen


Winterreifenpflicht für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse
Für Lkw über 3,5 Tonnen sowie Busse gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht
Lkw: vom 1. November bis 15. April .
Busse: vom 1. November bis 15. März .

 

Bei der Winterreifenpflicht von Lkw und Bussen ist zu beachten, dass Winterreifen mit einer entsprechenden Kennzeichnung auf mindestens einer Antriebsachse montiert sein müssen.
 

 

Anforderungen an Winterreifen

Ein Reifen gilt nur als Winterreifen, wenn er mit einem der folgenden Symbole gekennzeichnet ist:
• M+S, M.S oder M&S
• Optional zusätzlich oder ausschließlich mit einem Schneeflockensymbol
 

 

Profiltiefe

Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt:
• Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen :4 mm bei Radial- und 5 mm bei Diagonalreifen
• dies gilt auch für Ganzjahresreifen, Allwetterreifen und Spikereifen.
 

 

Welche Strafe droht in Österreich bei Verstößen gegen die  Winterreifenpflicht?

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht können mit Geldstrafen von mindestens 35 Euro bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Höhe des Bußgelds hängt vom Einzelfall ab:
• Wird man bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen erwischt: 35 Euro.
• Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, wird das zu verhängende Bußgeld im Einzelfall festgelegt
Wichtiger Hinweis: Umkehr der Beweislast
In Österreich gilt bei Unfällen unter winterlichen Bedingungen eine Umkehr der Beweislast. Das bedeutet: Sollten Sie bei winterlichen Bedingungen mit falscher Bereifung in einen Unfall verwickelt sein, dann müssen Sie beweisen können, dass sich dieser auch mit korrekter Winterausstattung Ihres Fahrzeugs ereignet hätte.
Empfehlung
Um Bußgelder und mögliche Unfälle zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten. Schützen Sie sich und andere im Straßenverkehr – investieren Sie in die richtige Winterausrüstung.